Gerade bei einer Firma folgendes gelesen: "Bitte beachten sie, dass es bei Software kein Rücktrittsrecht gemäss §11 FAGG gibt." Kann man das tatsächlich aus Absatz 3 rauslesen?
Die Wirtschaftskammer sieht das mMn anders: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Ruecktrittsrecht_bei_Downloads_B2C.html